• Beurlaubung vom Unterricht

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            Benötigen Sie eine Beurlaubung vom Unterricht, so ist dies in begründeten Ausnahmefällen möglich.

            Für eine Beurlaubung, die "nur" einen Tag umfasst, wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

            Sollten Sie eine Beurlaubung an einem Freitag bzw. vor oder nach den Ferien benötigen oder sich die Beurlaubung über mehrere Tage erstrecken, so ist dies nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.

             

            Füllen Sie dafür das untenstehende Kontaktfeld aus. Sobald wir Ihren Antrag auf Beurlaubung bearbeitet haben, erhalten Sie eine Nachricht von uns.

             

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      • Beantragung einer Unterrichtsbefreiung

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